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Anmeldung für Schulanfänger

Residenzstadt Neustrelitz
Amt für Bildung und Soziales


Öffentliche Bekanntmachung


Termine und Verfahren zur Anmeldung schulpflichtiger Kinder für das Schuljahr 2024/2025


Alle Kinder, die spätestens am 30. Juni 2024 6 Jahre alt werden, sind ab dem 1. August 2024 schulpflichtig. Die Anmeldungen für das Schuljahr 2024/2025 finden in der Zeit vom 23.10.2023 bis 26.10.2023 im Rathaus (Rathaussaal) der Residenzstadt Neustrelitz statt.


Anmeldezeiten im Rathaus für die Europaschule Grundschule Kiefernheide, die Grundschule „Daniel Sanders“ oder die Grundschule Sandberg:


Montag,         23.10.2023 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag,       24.10.2023 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch,       25.10.2023 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag,   26.10.2023 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr


Verfahren:


1. Die Anmeldungen der schulpflichtigen Kinder des Einzugsbereiches erfolgen zentral im Rathaus der Residenzstadt Neustrelitz. Bitte beachten Sie, dass Sie ihr Kind für die nächstgelegene Schule anmelden.
2. Für Kinder, die an der Evangelischen Grundschule oder einer anderen freien Schule beschult werden sollen, geben die Eltern dies ausdrücklich bei der Anmeldung an der öffentlichen Schule mit an.
3. Über die Aufnahme – d.h. die positive Entscheidung über die tatsächliche Aufnahme – entscheidet gem. § 101 Abs. 5 Nr.1 SchulG M-V und § 6 Abs. 1 Schulpflichtverordnung die Schulleitung.
Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die vorhandene Aufnahmekapazität, so unterrichtet die Schulleitung das Staatliche Schulamt und es wird eine gemeinsame Entscheidung durch die Schulleitung, den Schulträger und das Staatliche Schulamt getroffen.
4. Nachmeldungen finden direkt an der nächstgelegenen Grundschule statt.

 

Das für alle drei Grundschulen einheitliche Formular kann vorab ausgefüllt, unterzeichnet und zur Anmeldung mitgebracht werden. Das Formular ist ab sofort abrufbar unter: www.europaschule-kiefernheide.de oder www.gs-sandberg.de oder
www.gs-sanders.de. 


Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass die Unterschrift beider Sorgeberechtigter, die Angabe eines Zweitwunsches sowie die Vorlage der Geburtsurkunde und des Masern-Impfnachweises erforderlich sind. Bei alleinigem Sorgerecht muss die Negativbescheinigung (Jugendamt) gleich mit eingereicht werden.

 

Bitte bringen Sie außerdem Ihren Ausweis oder Ihre Meldebescheinigung mit. Wichtig ist ebenso die „Elternunterrichtung“ für die KITA, damit diese von der Schweigepflicht entbunden werden darf und die Schule mit der Kita in Kontakt treten kann, um gemeinsam die richtige Beschulung für Ihr Kind zu finden.


Michallik
Amtsleiterin
Bildung und Soziales

 

Formulare:

 

- Elternunterrichtung Kita

Formular Schulanmeldung

- Aufnahmeformular Kindertageseinrichtung Hort

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