Über uns
Herzlich Willkommen in unserer Einrichtung,
der Kindertagesstätte am Sandberg.
Ich bin Christine Schütt und seit 2002 Leiterin, sowohl im Kindergarten, als auch im Hort.
In den letzten Jahren habe ich gemeinsam mit meinem pädagogischen Team nach Wegen gesucht, den Kindern ein Umfeld bzw. Aufenthalt zu ermöglichen, in dem sie sich in vielfältiger Weise verwirklichen können.
Darunter verstehen wir beispielsweise, dass die Hortkinder den Nachmittag weitestgehend selbst gestalten können, aber auch Lernangebote zur Verfügung stehen, um ihren individuellen Bildungsprozess zu unterstützen.
Die Kinder der altersgemischten Kindergartengruppe werden unter Berücksichtigung ihres Alters und Entwicklungstandes kontinuierlich beim Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die Schule vorbereitet.
Die Grundbedürfnisse der Kinder nach Geborgenheit, Freiheit und Selbstbestimmung nehmen wir ernst und richten danach unsere Bildungs- und Erziehungsarbeit aus.
Steckbrief
Kindertagesstätte Sandberg in Neustrelitz
Kontaktdaten:
Residenzstadt Neustrelitz (Träger)
Markt 1, 17235 Neustrelitz
Kindertagesstätte Sandberg
Sandberg 48, 17235 Neustrelitz
Telefon: 03981/200129
E-Mail:
Kapazität: 15 Plätze für Kinder von 3 – 6 Jahren, 200 Plätze für Hortkinder von 6 – 10 Jahren
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 17.00 Uhr (variierende Betriebsferien)
Besonderheiten:
Grundschule und Kita sind unter einem Dach - respektvolle Kooperation zw. Schule - Hort - Kindergarten
ruhige und naturbelassene Umgebung und gleichzeitig Nähe zum Stadtzentrum
vielseitige Möglichkeiten für Aktionen und Kooperationen außerhalb der Einrichtung
tägliche Mittagsverpflegung für Hort, Kiga und Personal möglich
Umfangreiche Ausstattung im Außenbereich (Sportplatz, Innenhöfe, großer Spielplatz)
Pädagogisches Konzept:
Ganzheitliche und individuelle Förderung in Form von Freispiel, Einzel- und Gruppenangebote, Projektarbeit und traditioneller Höhepunkte
Förderung der Kinder zu selbstbewusste, selbstbestimmte, lernfähige, an Werte orientierende Persönlichkeiten
Situationsansatz im Kindergarten: Im Mittelpunkt steht das Kind mit seinen individuellen Erfahrungen, Bedürfnisse und Interessen.
Konzept der offenen Hortarbeit: Das Kind ist Akteur seiner Entwicklung. Die Selbstbildungsprozesse werden anerkannt und das Prinzip der Freiwilligkeit gelebt
Unser Team
Unser Team setzt sich aus der Leitung, 11 pädagogischen Fachkräften, dem Hausmeister und den Küchen- und Reinigungskräften zusammen. Die Qualität unserer täglichen Arbeit wird unter anderem durch den respektvollen Umgang und unserem „Wir-Gefühl“ geprägt. Genauso wie bei den Kindern, bringt jeder Mitarbeiter seine individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit und wird mit diesen geschätzt und geachtet. Auf diese Weise schaffen wir einen professionellen Alltag, eine harmonische Arbeitsatmosphäre und können uns den gegebenen Herausforderungen stellen.
Leitung: Christine Schütt
Erzieherin im Kindergarten: Kerstin Schröder
Erzieher/innen der einzelnen Hortklassen:
1A: Daniela Stapel 1B: Tony Gleitsmann
2A: Martina Seefeld 2B: Kristina Losch
3A: Rea Roloff 3B: Tina Kowalczyk
4A: Conny Köppen 4B: Katrin Beukenbusch
„Springer“: Ina Stegemann
Hausmeister: Hanjo Gipp
Reinigungs- und Küchenpersonal:
- Manuela Konschak - Susanne Reggentin-Lichtward
- Robert Hollstein
Der Grundstein unserer täglichen pädagogischen Arbeit ist die gelebte Partizipation.
Der Begriff Partizipation bezeichnet grundsätzlich verschiedene Formen der altersgemäßen Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitbestimmung der Kinder am Einrichtungsleben. Sie können ihre Ideen, Meinungen, Empfindungen und Sichtweisen mit einbringen und gestalten aktiv ihren Alltag. Partizipation geschieht tagtäglich und in vielen Situationen in unserer Einrichtung. Hier gilt es, alle Kinder in ihrer Individualität zu fördern und ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Gleichwohl wird ein Grundstein für das demokratische Verständnis gelegt. Dies bedeutet, Entscheidungen gemeinsam zu fällen, die Entscheidungsmacht zu teilen und in einem gemeinsamen Prozess Lösungen für Probleme bzw. Herausforderungen im Alltag zu finden. Hortkinder lernen durch Partizipation Verantwortungsbewusstsein.
Kinderrechte der Kindertagesstätte Sandberg (Hort)
Im Rahmen mehrerer Weiterbildungen und Dienstberatungen hat sich das Team unserer Einrichtung dazu verständigt, welche Mitbestimmungsrechte der Kinder in unserer Einrichtung gelten. Dabei sehen wir die Beteiligung der Kinder als Grundrecht und als notwenige Voraussetzung für gelingende (Selbst-) Bildungsprozesse und die Entwicklung demokratischen Denkens und Handelns. Die Beteiligungsrechte können nicht durch die Kinder, Eltern oder andere eingeklagt werden. Wir pädagogischen Mitarbeiter:innen gehen deshalb eine hohe Selbstverpflichtung ein und befinden uns im Prozess der stetigen Reflexion und Auseinandersetzung.
Rechteerklärung
§ 1 Mahlzeiten
Die Fachkräfte verpflichten sich anzuerkennen, dass jedes Kind sein eigenes Körperempfinden hat und richten ihre Handlungen danach aus. Sie behalten sich vor, die Kinder im Zweifel in Ernährungsfragen zu beraten und verschwenderischen Umgang mit Lebensmitteln pädagogisch entgegenzuwirken. Sie achten dabei auf den feinen Unterschied zwischen Beratung und Nötigung.
Die päd. Fachkräfte legen die Zeiten für das Mittagessen, das Kita-Frühstück und die Kita-Vesper fest. Die Kinder haben das Recht, über ihre Vesper-Zeit im Hort zu entscheiden.
Die päd. Fachkräfte behalten sich vor, die Kinder zur Teilnahme an den Mahlzeiten, also Sitzen bei Tisch, zu verpflichten. Dies bedeutet keine Verpflichtung eine Speise einnehmen zu müssen und gilt nicht für die Vesper. Bei der Vesper entscheiden die Kinder selbst über ihre Teilnahme.
Die päd. Mitarbeiter bestimmen über den Ort, an dem die Mahlzeiten eingenommen werden.
Die Kinder haben das Recht zu entscheiden, was sie essen. Dieses Recht gilt für alle Mahlzeiten. Es gibt auch keine Verpflichtung zum „Probierhappen“ oder unerwünschte Speisen auf dem Teller zu erdulden.
Die Kinder haben das Recht, über die Dauer ihrer Mahlzeiten im Rahmen der strukturellen Möglichkeiten (Unterrichtsbeginn, Raumressourcen) selbst zu bestimmen.
Die Kinder haben das Recht über die Menge zu bestimmen, die sie essen. (Einschränkung bei medizinisch nachgewiesener gesundheitlicher Einschränkung und Essensressourcen). Die Kinder haben das Recht, ihren Sitzplatz und ihre Sitznachbarn bei den Mahlzeiten selbst zu wählen. Dieses Recht kann in Einzelfällen bei wiederholten Regelverletzungen vorübergehend entzogen werden.
§2 Kleidung
Die päd. Fachkräfte verpflichten sich anzuerkennen, dass jedes Kind sein eigenes Körperempfinden hat und richtet ihre Handlung danach aus. Sie behalten sich vor, die Kinder im Zweifel in Kleidungsfragen zu beraten, achten aber auf den feinen Unterschied zwischen Beratung und Nötigung.
Die Kinder haben das Recht, selbst über das Anziehen einer Jacke im Außenbereich der Kita zu entscheiden. Die päd. Fachkräfte behalten sich vor, die Kinder im Sinne begleitenden Selbstbildungsprozesses entsprechend zu beraten, verpflichtet sich aber dazu, die finale Entscheidung des Kindes zu akzeptieren. Dieses Recht gilt nicht für Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen Einschränkungen.
Die Kinder haben das Recht, selbst über das Anziehen einer Mütze im Außenbereich zu entscheiden. Die päd. Fachkräfte behalten sich vor, die Kinder im Sinne begleitenden Selbstbildungsprozesses entsprechend zu beraten, verpflichtet sich aber dazu, die finale Entscheidung des Kindes zu akzeptieren. Dieses Recht gilt nicht für Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen Einschränkungen.
§3 Hausaufgaben
Dieser Abschnitt und andere Themen sind aktuell noch im Verhandlungs- und Entstehungsprozess. Über neue Inhalte der Rechteerklärung werden sie stets informiert.
Mit freundlichen Grüßen - Ihr Kita-team